§ 20 SGBV Krankenkassenanerkennung – Deutscher Standard Prävention

Die nachfolgenden Kurs- und Seminarkonzepte wurden von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zentral geprüft und zertifiziert, sodass Sie eine vereinfachte Zertifizierung haben, wenn Sie diese bei uns absolvieren.

Unser Service / Ihr Vorteil § 20 SGB V – Unsere Präventionskonzepte

Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“

  • Progressive Muskelentspannung
  • Autogenes Training
  • Autogenes Training für Kinder
  • Progressive Muskelentspannung für Kinder

Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“

  • Stressmanagement Training
  • Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung
  • Anti Stress Training für Kinder
  • Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung für Kinder
  • ***NEU*** Mentaltraining zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung

Stundenbilder und Trainingsmaterialen sind bei der ZPP hinterlegt, sodass Sie dies nicht mehr tun müssen. Sie wählen unser Konzept aus, laden Ihre Qualifikationsnachweise (nach den aktuell gültigen Kriterien) sowie die Programmeinweisung hoch, und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig. > Wenn Sie die Kriterien der ZPP erfüllen.

Die Programmeinweisung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen ist 3 Jahre gültig. Danach benötigen Sie eine neue, da das Konzept ausläuft.

Bitte beachten Sie, unser Konzept wurde geprüft und anerkannt, das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dann ohne weitere Prüfungen bei der ZPP als Kursleiter/in anerkannt werden. Die ZPP prüft zuerst ob Sie die sogenannten Mindeststandards nachweisen können.

Vorabprüfung bei der ZPP

Sie können sich bei der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) registrieren und eine Prüfung ihrer fachwissenschaftliche Kompetenzen im Bereich Pädagogik, Psychologie und Medizin sowie der fachpraktischen Kompetenzen in einem Präventionsprinzip beantragen und so im Vorfeld schon einmal herauszufinden, ob Sie grundsätzlich gute Chancen haben, um als Kursleiter/in zertifiziert zu werden. Je nachdem was Ihnen anerkannt wird, können Sie abschätzen, ob es für Sie Sinn ergibt noch weitere Kompetenzen zu erwerben, wenn Ihnen nur wenige fachwissenschaftliche Kompetenzen fehlen.

Ohne ZPP Kursleiteranerkennung Kurse leiten ist möglich

Dennoch ist es Ihnen möglich Kurse anzubieten, auch ohne eine Anerkennung der ZPP. Die Zertifizierung bei der ZPP ermöglicht es lediglich Ihren Kursteilnehmern einen Teil (bis zu 80 %, je nach Krankenkasse) der Kursgebühren von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen.

Vereinfachte Kursprüfung ZPP

Wenn Sie über die fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld / Präventionsprinzip verfügen können Sie bei uns Ihr Wissen in den Verfahren vertiefen bzw. auffrischen und unsere Programmeinweisungen für eine vereinfachte Prüfung nutzen.