§ 20 SGBV Präventionskonzepte

Unsere nachfolgenden Kurs- und Seminarkonzepte wurden von der ZPP (Zentrale Prüfstelle Prävention) zentral geprüft und zertifiziert, sodass Sie eine vereinfachte Zertifizierung haben, wenn Sie die dazu gehörenden Fortbildungen bei uns absolvieren, erhalten Sie von uns eine Einweisung in das jeweilige Präventionskonzept.

Unser Service / Ihr Vorteil § 20 SGB V – Unsere Präventionskonzepte

Präventionsprinzip „Förderung von Entspannung und Erholung“

  • Progressive Muskelentspannung
  • Autogenes Training
  • Autogenes Training für Kinder
  • Progressive Muskelentspannung für Kinder

Präventionsprinzip „Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement“

  • Stressmanagement Training
  • Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung
  • Anti Stress Training für Kinder (Programmeinweisung läuft aus, bis 2024 inkl. bei der Ausbildung zum Anti-Stress-Trainer für Kinder)
  • Achtsamkeitstraining zur Stressbewältigung für Kinder (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Meditationsleiter für Kinder + Achtsamkeitstrainer für KInder + Anti-Stress-Trainer für Kinder)
  • ***NEU*** Mentaltraining zur Stressbewältigung und Ressourcenstärkung (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Kursleiter für mentales Training + Stressmanagement Trainer“
  • „StressHELDen: Kleine Helden – große Taten! Stressbewältigung für Kinder “ Konzept-ID: KO-ST-286FGZ (Programmeinweisung ist inklusive bei der Ausbildung zum Anti-Stress-Trainer für Kinder)
Stundenbilder und Trainingsmaterialen sind bei der ZPP hinterlegt, sodass Sie dies nicht mehr tun müssen. Sie wählen unser Konzept aus, laden Ihre Qualifikationsnachweise (nach den aktuell gültigen Kriterien) sowie die Programmeinweisung hoch, und nach einigen weiteren Angaben sind Sie schon fertig. > Wenn Sie die Kriterien der ZPP erfüllen.

Die Programmeinweisung, die wir Ihnen zur Verfügung stellen ist 3 Jahre gültig. Danach benötigen Sie eine neue, da das Konzept ausläuft.

Bitte beachten Sie, unser Konzept wurde geprüft und anerkannt, das bedeutet jedoch nicht, dass Sie dann ohne weitere Prüfungen bei der ZPP als Kursleiter/in anerkannt werden. Dies bedarf der Prüfung durch die ZPP.

Prüfung bei der ZPP

Die Prüfung Ihrer Qualifikation (sog. Mindestkompetenzprüfung) wird durch Sie als Kursleitung bei der ZPP eingeleitet. Hierauf haben wir als Akademie keinen Einfluss. Wir möchten darauf hinweisen, dass es sich bei der Qualifikationsprüfung der ZPP immer um eine Einzelfallprüfung handelt. Die sogenannte vollumfängliche Prüfung wird aufgrund der von Ihnen eingereichten Unterlagen durchgeführt und daraufhin erhalten Sie von der ZPP ein verbindliches Prüfergebnis.

Ohne ZPP Kursleiteranerkennung ist Kurse leiten möglich

Dennoch ist es Ihnen möglich Kurse anzubieten, auch ohne eine Anerkennung der ZPP. Die Zertifizierung bei der ZPP ermöglicht es lediglich Ihren Kursteilnehmern einen Teil (bis zu 80 %, je nach Krankenkasse) der Kursgebühren von der eigenen Krankenkasse erstattet zu bekommen.